Schlagwort: Alpina

Rücklicht im Helm Nicht alles, was vernünftig ist, ist auch erlaubt, und nicht alles, was erlaubt ist, ist vernünftig. So sieht es doch auch mit unseren Rädern aus. Sicherlich sind die meisten Sporträder besser gepflegt als ein durchschnittliches Studentenfahrrad, dennoch müssen den meisten Mountainbikes wohl das Prädikat "verkehrssicher" abgesprochen werden. Denn sie haben keine Beleuchtung, schon gar keine dynamogetriebene. Und selbst unter der magischen 11kg-Marke, die mein Rad knapp unterschreitet, ist es immer noch fragwürdig, ob wir sie als "Rennräder" durchbekommen und damit das Mitführen einer Batterieleuchte ausreicht, die dann ja wieder der StVO entsprechen muss. Auch wenn ich hier klar zur Einhaltung aller Gesetzmäßigkeiten aufrufe, so stelle ich fest, dass es manchmal einfacher ist, das Verwarnungsgeld zu zahlen. Ein Licht im Helm dürfte da wohl kaum ausreichen, dem zu entgehen. Dennoch wollte ich so ein Teil haben.

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